Corporate Governance
Auf dieser Seite finden Sie die relevanten Informationen zur verantwortungsvollen FĂŒhrung und Kontrolle der Gruppe.
Organe einer Aktiengesellschaft
REPLOID hat die Rechtsform einer Aktiengesellschaft (AG) nach österreichischem Recht. Ihre Organisation beruht auf drei Organen: Vorstand, Aufsichtsrat und Hauptversammlung. Diese sind nach dem Prinzip der Gewaltentrennung eingerichtet.
Der Vorstand leitet unter eigener Verantwortung die Gesellschaft so, wie das Wohl des Unternehmens unter BerĂŒcksichtigung der Interessen der AktionĂ€r*innen und der Arbeitnehmer*innen sowie das öffentliche Interesse es erfordern. Vorstandsmitglieder werden vom Aufsichtsrat bestellt.
Der Aufsichtsrat hat die GeschĂ€ftsfĂŒhrung zu ĂŒberwachen. FĂŒr gewisse, im österreichischen Aktiengesetz (AktG), in der Satzung und der GeschĂ€ftsordnung bestimmte GeschĂ€ftsfĂ€lle, hat der Vorstand die Zustimmung des Aufsichtsrats einzuholen. Die Aufsichtsratsmitglieder werden von der Hauptversammlung gewĂ€hlt.
Die Hauptversammlung dient der gemeinschaftlichen Willensbildung der AktionÀr*innen in primÀr jenen Angelegenheiten der Gesellschaft, die ihr gemÀà Gesetz und Satzung zur Entscheidung zugeordnet sind oder die ihr vom Vorstand und/oder Aufsichtsrat zur Entscheidung vorgelegt werden.